Naturschutzbeirat lässt sich Biotopkartierung erläutern

Jürgen Faust (Bildmitte) erläuterte den Mitgliedern des Naturschutzbeirats in Faulbach die Methodik der derzeit laufenden Biotopkartierung.
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Noch bis Herbst 2023 lässt das Bayerische Landesamt für Umwelt im Landkreis Miltenberg Biotope kartieren. Dies ist die Aufgabe von insgesamt sechs ausgebildeten Kartierern aus drei Büros. Wie dabei vorgegangen wird, erläuterte Jürgen Faust (Faust Landschaftsarchitekten) am Montag den Mitgliedern des Naturschutzbeirats unter Leitung von Landrat Jens Marco Scherf.
Laut dem Bayerischen Umweltministerium ist das Ziel der Kartierung, eine Übersicht über Lage, Verbreitung, Häufigkeit und Zustand der naturschutzfachlich besonders wertvollen und gesetzlich geschützten Biotope zu erhalten. Die Kartierung wird als wesentliches Instrument in der Naturschutzarbeit gesehen, das wertvolle Unterstützung für den Erhalt der Biodiversität leistet. Für die erfassten Biotope gibt es spezielle Förderprogramme wie etwa das Vertragsnaturschutzprogramm. Dieses fördert die landwirtschaftliche Nutzung der Biotopflächen etwa durch extensive Beweidung mit Schafen oder Rindern, eine späte Wiesenmahd, die naturnahe Bewirtschaftung von Teichen und Streuobstwiesen oder eine Ackernutzung zum Erhalt der Ackerwildkräuter.
Vor Ort in Faulbach führte Faust sein interessiert zuhörendes Publikum in die Methodik des Kartierens ein und stellte verschiedene Lebensräume vor wie beispielsweise Streuobstwiesen, Dauergrünland und kalkreiche Sandrasen. Die Fachleute gehen anhand einer vierteiligen Kartierungsanleitung vor, erklärte Faust. Erfasst würden gesetzlich geschützte Biotope, geschützte Lebensraumtypen sowie auch nicht gesetzlich geschützte Biotope. Eine Änderung im neuen Naturschutzgesetz betreffe beispielsweise die Erweiterung des gesetzlichen Schutzes auf extensiv genutzte Obstbaumwiesen mit hochstämmigen Obstbäumen sowie arten- und strukturreiches Dauergrünland.
Die für den Landkreis Miltenberg vorliegenden Daten seien sehr alt und stammten aus dem Jahr 1985, sagte Faust und stellte fest, dass die aktuelle Kartierung angesichts zahlreicher gesetzlicher Änderungen komplizierter sei als jene vor einigen Jahrzehnten. Die im letzten Jahr begonnene Kartierung sei vom Freistaat vorübergehend gestoppt worden, bis das Gesetzespaket in Folge des Volksbegehrens „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern − Rettet die Bienen“ in Kraft getreten ist. Dies habe die Aufnahme der Biotope in Faulbach erschwert, da man zwischen Juni und September die Entwicklung vieler Arten nicht habe sehen können. „Die Kartierung ist immer eine Momentaufnahme“, erklärte Faust, denn üblicherweise werde jeder Standort nur einmal begangen. Tierarten würden nur in Ausnahmefällen eingetragen, normalerweise betreffe die Kartierung nur die Vegegation.
Um seine Methode zu erklären, führte Faust den Naturschutzbeirat unter anderem an eine Grünlandfläche, wo er mehrere Pflanzenarten bestimmen konnte. An einem weiteren Standort fand er die Sand-Grasnelke sowie direkt daneben eine Kartäuser-Nelke. Wenn zu diesen beiden Pflanzen noch mindestens eine weitere sogenannte Basenzeiger-Pflanze auftritt, handele es sich um den Lebensraumtyp „kalkreiche Sandrasen“, führte er aus. Solche Standorte gebe es hier in durchaus guter Ausprägung, so Faust. Dieser Lebensraumtyp sei in Bayern selten, verwies der Fachmann auf rund um Faulbach weiter vorkommende Arten wie das Zierliche Schillergras oder den Berg-Haarstrang, der in Richtung Hasloch in großer Anzahl wächst. In Kürze erfolgt die Abnahme der ersten Kartierergebnisse -, blickte Faust voraus, mit dem Ende der Kartierung sei Ende 2023 zu rechnen.
Alle Fragen zur Biotopkartierung werden auf der Webseite des Landesamts für Umwelt unter www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung/rechtliche_grundlagen/index.htm beantwortet.

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