PRESSEINFORMATION von Haus & Grund Bayern
Müllentsorgung in Miethäusern
In Miethäusern kommt es häufig zu Streit über volle Mülltonnen und hohe Müllgebühren. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, ausreichend Mülltonnen (mindestens für Rest- und Biomüll) bereitzustellen. Für die Entsorgung selbst ist meist ein kommunales Unternehmen zuständig. Mieter müssen ihren Müll ordnungsgemäß trennen. Die Müllgebühren darf der Vermieter als umlagefähige Nebenkosten weitergeben – nach Wohnfläche oder Kopfzahl, je nach Miet- vertrag, erklärt Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand...