Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wird jährlich überprüft - Elektronische Anzeige nutzen
Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Überprüfung, ob die Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2014 erfüllt wurde, müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber am Bayerischen Untermain bis spätestens 31.03.2015 der Agentur für Arbeit Aschaffenburg ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese gesetzliche Frist kann nicht verlängert werden....