Potenziale für Ausbau erneuerbarer Energien
Was die Energiewende für den Landkreis bedeutet

Die Windkraft birgt in der Region noch großes Potenzial. | Foto: Foto: Winfried Zang
  • Die Windkraft birgt in der Region noch großes Potenzial.
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Die Energiewende ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Sie bedeutet eine grundlegende Umgestaltung der Energieversorgung, die über mehrere Jahrzehnte hinweg gewachsen ist: Der Ersatz der auf zentralen Großkraftwerken basierenden Versorgungsstruktur zu einer dezentralen Energieversorgung erfordern einen langen Atem.

Dabei soll die Stromerzeugung auf dem Weg zu einer klimaneutralen Gesellschaft weitgehend auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Das nächste große Ziel besteht darin, bis zum Jahr 2030 einen Anteil von 80 Prozent erneuerbarem Strom zu erreichen. Zusätzlich werden im Zuge der Sektorenkopplung, also der Nutzung von Strom für die Sektoren Gebäude und Verkehr, durch die zunehmende Elektrifizierung der Mobilität und der Wärmeerzeugung steigende Strombedarfe prognostiziert. Um die Ausbaugeschwindigkeit von Wind- und Solarenergie zu erhöhen, hat die Bundesregierung die Ausbauziele angepasst und hierzu eine Reihe von Gesetzesvorhaben verabschiedet.

Wie steht es um den Strom?
Der Energiemonitor im Landkreis (energiemonitor.bayernwerk.de/miltenberg-landkreis) liefert in Echtzeit Informationen zum Stand der Energiewende im Stromsektor. In den ersten elf Monaten des Jahres haben Photovoltaikanlagen in unserer Region etwa 7,5 Prozent des Strombedarfs gedeckt, während die Windkraft einen Beitrag von 5,6 Prozent leistete. Zusammen mit Wasserkraft und Bioenergie tragen alle erneuerbaren Energiequellen etwa 20 Prozent zur Deckung des Strombedarfs im Landkreis bei.
Die bisher größten ungenutzten Potenziale für den Ausbau erneuerbarer Energien liegen im Bereich Wind und Solar. Diese Technologien sind im Vergleich zu fossilen Energiequellen die kostengünstigsten zur Stromerzeugung. Zudem zeigt sich, dass sich Solar- und Windenergie gut über die Jahreszeiten hinweg ergänzen: Im Sommer dominiert die Solarenergie, im Winter die Windenergie, wie die beigefügte
Abbildung, die auf den Daten des Energiemonitors basiert, zeigt.

Die gesetzlichen Vorgaben
Die Bundesregierung will den Ausbau der Windkraft wieder in Gang bringen – auch in Bayern, wo zuletzt wenige Windräder in Betrieb genommen wurden. Grundlagen sind das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) und das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz, WindBG).
Die wichtigsten Regelungen sind die Quoten für Windkraftgebiete, die jedes Bundesland erfüllen muss. Für Bayern sind das 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 1,8 Prozent bis Ende 2032. Das bedeutet: Bis dahin muss etwa zweieinhalb Mal so viel Platz für Windräder reserviert werden wie heute. Die Verteilung des Zielwertes für das Jahr 2032 ist in Bayern noch nicht festgelegt. Möglicherweise müssen einige Regionen auch mehr als 1,8 Prozent ausweisen. Falls es eine Planungsregion zu den Stichtagen 2027 oder 2032 nicht geschafft hat, genug Windkraftgebiete auszuweisen, sind Windkraftanlagen in der gesamten Region per Bundesgesetz flächendeckend als „privilegierte Bauvorhaben“ im Außenbereich genehmigungsfähig.

Flächen für Windkraft
Zuständig für die Ausweisung der Flächen in Bayern sind die 18 Regionalen Planungsverbände, in denen die Kommunen und Landkreise vertreten sind. Für den Regionalen Planungsverband Bayerischer Untermain, zu dem die Stadt und der Landkreis Aschaff­enburg sowie der Landkreis Miltenberg gehören, erarbeitet die Höhere Landesplanungsbehörde an der Regierung von Unterfranken derzeit Entwürfe für Windenergie-Vorranggebiete.
Bereits heute sind „Ausnahmezonen“ innerhalb des Landschaftsschutzgebiets Bayerischer Odenwald für Windenergie nutzbar und Windenergieanlagen dort grundsätzlich genehmigungsfähig. Die Ausnahmezonen umfassen 1.450 Hektar, was etwa 0,9 Prozent der Regionsfläche entspricht.
Rechnerisch bieten die Ausnahmezonen Potenzial für rund 48 Windenergieanlagen innerhalb des Landschaftsschutzgebiets Bayerischer Odenwald.
Der Regionale Planungsverband Bayerischer Untermain arbeitet an der Fortschreibung des Kapitels Windkraftanlagen im Regionalplan, um die Vorgaben der Staatsregierung zu erfüllen. Der Verband informierte im Herbst 2023 darüber, welche Flächen in der Region Untermain grundsätzlich als Vorranggebiete geeignet erscheinen. Diese Flächen wurden den Städten und Gemeinden bereits zur Bewertung zugeleitet, mit einer Rückmeldung wird bis Ende des Jahres gerechnet.
Nach Rückmeldung der Kommunen und Fachbehörden erwartet der Planungsverband, dass etwa 2,5 Prozent der Regionsfläche verbleiben. Diese werden in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren im Jahr 2024 dargestellt. Kommunen, Fachbehörden und die breite Öffentlichkeit sind dann nochmals um Stellungnahmen gebeten.
Ab 2025 sollen Windenergieanlagen in diesen Gebieten genehmigt werden können.

Gute Argumente für Windkraft
Es gibt neben den wirtschaftlichen Perspektiven, die sich durch den Windkraftausbau ergeben und dem Beitrag zur Versorgungssicherheit weitere Argumente, die für die Windkraft sprechen. Im Folgenden seien nur zwei davon genannt.

Flächenbedarf:
Bei der Ermittlung der Windkraftpotenzialflächen wird von insgesamt 1,8 Prozent der Landesfläche gesprochen. Der dauerhafte Raumbedarf moderner Windenergieanlagen ist jedoch nur ein Bruchteil davon und beträgt bis zu 200 Quadratmeter für die Sockelfläche. Zusätzlich fallen Flächen für das Fundament an, wobei dieses teilweise erdüberdeckt und somit unsichtbar sind. Ebenso wird Platz für Wartungsfläche
benötigt, die teilweise mit Schotter bedeckt ist. Letztere kann auch für andere Zwecke, wie etwa die Lagerung von Holz, genutzt werden. Vergleicht man den Flächenbedarf für die Erzeugung von einer Megawattstunde (MWh) Strom aus Wind-, Solar- und Bio­energie, zeigt sich ein deutlicher Vorteil für die Windkraft: Bioenergie benötigt etwa 500 Quadratmeter, Photovoltaik
etwa zwölf Quadratmeter, während die
Windkraft mit lediglich 0,3 Quadratmetern
mit Abstand die geringste Fläche zur
Erzeugung einer MWh benötigt (1 MWh = 1000 KWh).

Doppelter Klimaschutz im Wald:
Der Großteil der Windkraftpotenzial-Flächen sind in den Waldgebieten Spessart und Odenwald zu finden. Ein gesunder, nachhaltig bewirtschafteter Wald leistet durch die Bindung von CO2 einen wichtigen Klimaschutzbeitrag. Nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft kann ein nachhaltig bewirtschafteter Mischwald in Mitteleuropa etwa sechs bis 15 Tonnen CO2 pro Hektar Wald pro Jahr speichern.
Eine moderne Windenergieanlage, die weniger als ein Hektar dauerhaften Flächenbedarf hat, kann hingegen in unserer Region durch die Windstromproduktion 6.000
bis 10.000 Tonnen CO2 im Jahr einsparen. Damit leistet die Windenergieanlage im
Wald in Summe deutlich mehr für den Klimaschutz als der Wald allein.

Das Regionale Energiewerk
Im Jahresverlauf 2023 wurde in der Region die Gründung des „Regionalen Energiewerks“ (REW) vorbereitet. Es soll den Ausbau von erneuerbaren Energien wie Windkraft und Solarenergie sowie Anlagen und Netze zur Wärmeversorgung vorantreiben. Das REW-Projekt wird von Städten, Gemeinden, kommunalen Energieversorgern und einer Bürgergenossenschaft unterstützt, um die regionale Wertschöpfung zu garantieren. Die Idee findet breite Unterstützung, und alle Gemeinden haben bereits Grundsatzbeschlüsse zur Unterstützung des REW gefasst.
Das Projekt zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, um die Energieautarkie der Region zu stärken und regionale Unternehmen einzubinden. Das REW wird Flächen sichern, Gutachten erstellen und den Bau von Wind- und Solarkraftwerken planen. In einem zweiten Schritt wird je Projekt eine unabhängige Projektgesellschaft gegründet, an der Gemeinden, Energieversorger, Bürgergenossenschaften und regionale Firmen beteiligt sein können.

Die Projektgesellschaft wird die Anlagen bauen und den Betrieb übernehmen. Das REW zielt auf die Schaffung rentabler erneuerbarer Energieprojekte in und für die Region mit lokaler Wertschöpfung ab.
Die REW GmbH wird noch im Jahr 2023 gegründet, ab Januar 2024 können die Gemeinden den Beitritt endgültig beschließen. 51 Prozent der Gesellschaftsanteile sind in kommunaler Hand.   ran/pau

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Blickpunkt MIL aus Miltenberg

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