Einstimmiges Ja zum Jugendamtshaushalt

Einstimmig haben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses dem Kreistag empfohlen, den Haushaltsansatz des Jugendamts in den Kreishaushalt 2021 aufzunehmen. Bei geplanten Ausgaben von 12.051.800 Euro und Einnahmen von 3.186.050 Euro ist demnach mit einem Zuschussbedarf von 8.865.750 Euro zu rechnen.

Der Haushalt sei „sehr sportlich“, erklärte Jugendamtsleiter Rüdiger Rätz am Montag im Ausschuss. Im Vergleich zum Ansatz des Jahres 2020 rechnet Rätz mit einem leicht geringeren Zuschussbedarf – der lag laut Plan im letzten Jahr bei 8.957.950 Euro. Rätz machte aber auch klar, dass die Entwicklung im Jahresverlauf nur bedingt voraussehbar ist: „Keiner weiß, wie sich Kinder in Familien entwickeln.“ Man werde im Jugendamt aber alles dafür tun, damit man sich auf dem aktuellen Niveau halten könne, so Rätz. Garantien könne er aber nicht geben, denn es handele sich stets um Einzelfälle. Im laufenden Jahr habe man die prognostizierte Budgeterhöhung nicht nur vermieden, sondern sogar überkompensiert. Insbesondere aufgrund von Einmaleffekten könne man gegenüber dem Ergebnis des Jahres 2019 sogar mit einer Zuschussminderung um drei Prozent rechnen –rund 250.000 Euro. Rätz führte den Ausschuss durch die Produktgruppen und erläuterte die Ansätze, die sich im Vergleich zu den Vorjahren in den meisten Fällen nicht stark verändert haben.
Mehraufwendungen seien unter anderem auf erhöhte Förderung in der Kindertagespflege und bei der Integration (66.000 Euro), höhere Inanspruchnahme im Bereich der Frühkindlichen Unterstützung (27.000 Euro), gestiegenem Bedarf für stationäre Unterbringung im Bereich der Hilfen zur Erziehung als auch bei den Eingliederungshilfen (259.000 Euro) und Kostenanpassungen im Bereich der Erziehungsberatung (31.000 Euro) zu erwarten. Aber auch Minderaufwand sei zu erwarten: Mehr Tagespflegefördermittel und weniger Kostenübernahmen beim Elternbeitrag (106.000 Euro), gesunkener Bedarf bei den Hilfen für junge Volljährige (50.000 Euro) sowie Anpassungen bei der gemeinsamen Unterbringung von Eltern und Kindern (189.000 Euro).
Landrat Jens Marco Scherf sprach von einem „sehr ambitionierten Ansatz“ und stellte fest, dass man neben den Zahlen auch einen Blick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendamt sowie in den kooperierenden Einrichtungen richten müsse, die auch in schwierigen Zeiten hervorragende Arbeit leisten. Der Jugendhilfehaushalt sei der erste Teilhaushalt für den Haushaltsplan 2021, sagte Scherf und kündigte die Verabschiedung des Landkreisetats für März 2021 an. Man habe sich für diesen späteren Zeitpunkt entschieden, um möglichst viel Planungssicherheit zu haben.

Einstimmig hat der Ausschuss empfohlen, die Jugendberufsagentur unbefristet fortzuführen. Diese Einrichtung, in der Jobcenter, Agentur für Arbeit und Jugendamt seit Juni 2018 zusammenarbeiten, kümmert sich um Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht oder nicht mehr an bestehende Ausbildungs- oder Hilfe-Systeme angebunden sind oder die von einem Ausschluss bedroht sind. Viele dieser jungen Menschen verschwinden einfach, sobald sie die Schule verlassen haben und tauchen Jahre später wieder in den Sozialsystemen auf. Diese Zielgruppe soll in bestehende Hilfe- und Unterstützungssysteme integriert und stabilisiert werden. Dass die Einrichtung erfolgreich arbeitet, belegte Stefan Adams (Jugendamt) mit bislang 202 Fällen (Stand 1. April 2020), bis Ende 2019 begleiteten die Fachkräfte 159 junge Menschen. 84 Fälle seien beendet worden. Während in den ersten zwölf Monaten etwa die Hälfte der Anfragen schnell und erfolgreich beendet werden konnten, 20 Prozent Hilfe ablehnten, verzogen oder von sich aus beendeten, war bei 30 Prozent der Bedarf an längerfristiger Unterstützung gegeben. Adams stellte klar, dass die Zahl der jungen Menschen, die über einen längeren Zeitraum Unterstützung benötigen, steigt. Die Jugendberufsagentur ist zurzeit mit 1,5 Stellen besetzt: eine halbe Stelle im Fachdienst Jugendberufshilfe über das Landratsamt und eine Vollzeitstelle der Gesellschaft zur beruflichen Förderung, für die der Landkreis die Personalkosten übernimmt. Sollte die Jugendberufsagentur fortgeführt werden, würde dies den Landkreis pro Jahr rund 75.000 Euro kosten. Dass die Arbeit sehr wertvoll ist, wurde in mehreren Wortmeldungen aus dem Gremium deutlich und auch Landrat Jens Marco Scherf stellte klar: „Wir müssen alles dafür tun, damit wir die jungen Menschen nach der Schule nicht verlieren.“

Ebenfalls einer Meinung war der Ausschuss bei der Aufstockung der Jugendsozialarbeit an den Landkreis-Förderschulen mit Jugendsozialarbeit. Sobald Fördergeld zur Verfügung steht, sollen die Schulen, die zurzeit jeweils über eine 50-Prozent-Teilzeit-Fachkraft der Jugendsozialarbeit verfügen, je eine Vollzeitstelle bekommen. Damit ist es möglich, sowohl die Grund- als auch die Mittelschulstufe mit Jugendsozialarbeit auszustatten. Der Ausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, diese Aufstockung zu genehmigen. Dem Landkreis entstehen so jährliche Personalkosten von rund 22.500 Euro pro Schule.

Jeweils einstimmig sagte der Ausschuss Ja zu Vergütungsanpassungen in der Vollzeitpflege und der Tagespflege. Er setzte dabei jeweils Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Städtetags um. Das betrifft mit Wirkung vom 1. Januar 2021 sowohl die monatlichen Pauschalbeträge zur Vollzeitpflege wie auch die Vergütung von Tagespflegepersonen. Finanziell bedeutet das für den Landkreis in der Vollzeitpflege Mehrausgaben von rund 18.000 Euro pro Jahr, in der Tagespflege von rund 50.000 Euro. Mit der Erhöhung der Stundensätze in der Tagespflege erhofft man sich einen finanziellen Anreiz, dass sich mehr Tagespflegepersonen finden.

Um den Ausfall von Tagespflegepersonen zu kompensieren und eine andere Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen, empfahl der Ausschuss die Etablierung einer Ersatzbetreuung. Die die Einzelvereinbarungen zur Sicherstellung und Gewährleistung der Ersatzbetreuung nicht ausreichen, hat das Jugendamt ein Modell entwickelt, das auch den förderrechtlichen Voraussetzungen genügt. Es sieht vor, dass zwei Tagespflegepersonen jeweils mit 0,5 Stellenanteilen die Ersatzbetreuung für die aktuell 20 Tagespflegepersonen vollständig mit abdecken. Hierfür soll je eine Person für den Nord- und den Südlandkreis gewonnen werden. Die zwei festangestellte Tagespflegepersonen arbeiten in geeigneten Räumlichkeiten, die in der Regel in der privaten Wohnung liegen. So kann eine Ersatzbetreuung im Umfang einer halben Stelle fünf Tagespflegepersonen in Ausfallzeiten vertreten. Durch die Versorgung in den Stützpunkten (Privaträumen) entstehen dem Landkreis keine weiteren Raumkosten. Neben der regulär geförderten Ausstattung für Tagespflegepersonen entstehen dem Landkreis Personalkosten von bis zu 45.000 Euro pro Jahr. Bis Ende 2021 (optional bis Ende 2023) kann mit einem Personalkostenzuschuss durch den Freistaat von rund 50 Prozent gerechnet werden. Sollte die Ersatzbetreuung nicht sichergestellt werden, kann das im Gegenzug sogar Fördermittelkürzungen von bis zu 70.000 Euro pro Jahr nach sich ziehen.

Einstimmig beschloss der Ausschuss die Kündigung des Franchisevertrags beim Projekt „Wellcome“, so dass das Projekt 2021 ausläuft. Grund ist die Tatsache, dass „Wellcome“ nicht mehr über die Bundesstiftung Frühe Hilfen finanziert werden kann. Das niedrigschwellige Konzept, das bei der Kreis-Caritas angesiedelt ist, zielt auf die Entlastung von Eltern im ersten Lebensjahr ihres Kindes. Diese Arbeit wird von Ehrenamtlichen geleistet. Diese Entlastung sei für die Eltern sehr wertvoll, erklärte Iris Neppl (Jugendamt), durch die Begrenzung auf das erste Lebensjahr würden die Hilfsmöglichkeiten aber begrenzt. Deshalb wolle man sich ein Konzept überlegen, damit auch Familien mit Kindern bis im Grundschulalter geholfen werden kann. „Wir können so ein Stützungsnetzwerk erarbeiten“, zeigte sich Landrat Jens Marco Scherf als großer Freund des Vorhabens, das stabile Bindungen zwischen Ehrenamtlichen und Familien ermöglichen soll. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, dass Caritas und Jugendamt einen neuen Arbeitstitel finden und das Konzept erweitern sollen, das vorerst befristet bis Ende 2023 laufen soll. Neppl rechnet mit Personal- und Sachkosten von bis zu 25.000 Euro für eine zehnstündige Koordinierungsstelle bei der Caritas bis Ende 2023.

Nachbenennung im Jugendhilfeausschuss: Laut Mitteilung der Diözese Würzburg soll statt Lukas Hartmann, Leiter des Jugendhauses St. Kilian in Miltenberg, künftig Selina Lieb, Jugendbildungsreferentin für kirchliche Jugendarbeit der Diözese in Miltenberg, beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss sein. Hartmann soll künftig Ersatzmitglied im Ausschuss sein. Darüber muss der Kreistag in seiner nächsten Sitzung entscheiden.

Der Präventionsausschuss wird um je ein Mitglied aus den Kreistagsfraktionen von Neuer Mitte, ÖDP/BLU und FDP erweitert. Hintergrund ist ein Antrag von Kreisrat Andreas Adrian (Die Linke), der gemeinsam mit weiteren Kreisrätinnen und Kreisräten beantragt hatte, dass jede im Kreistag vertretene Partei im Präventionsausschuss mitarbeiten soll. Bislang waren laut Geschäftsordnung die vier größten Fraktionen vertreten – zurzeit mit Gernot Winter (CSU), Thomas Becker (Freie Wähler), Wolfgang Härtel (SPD) und Mattis Fischmann (Bündnis 90/Die Grünen). Adrians Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, mehrheitlich Zustimmung fand dagegen ein Antrag von Kreisrätin Jessica Klug (Freie Wähler), allen Fraktionen die Mitarbeit zu ermöglichen.

Einstimmig sagte der Ausschuss Ja zur Anpassung des Vertrags mit der Kreis-Caritas, die Erziehungsberatungsstelle betreffend. Diese Aufgabe hat der Landkreis schon seit dem Jahr 1975 der Kreis-Caritas übertragen. Bislang hatte die Caritas einen Eigenanteil von 21 Prozent geleistet, allerdings kann sie diesen aufgrund geringerer finanzieller Mittel nicht mehr aufrechterhalten. Landkreis und Caritas hatten deshalb angestrebt, den Anteil der Caritas auf künftig 15 Prozent zu begrenzen. Der Ausschuss sagte zu dieser Vertragsanpassung, die für den Landkreis pro Jahr eine Zuschussmehrung von bis zu 40.000 Euro zur Folge hat, Ja. Stéphanie Vieli (Caritas) gab einen Einblick in die Arbeit der Erziehungsberatungsstelle, die allen Ratsuchenden kostenlos offensteht. Sie beantwortet alle Fragen in Bezug auf Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Paare. 2019 wurden 572 Fälle beraten, davon 438 neue. Seit letztem Jahr gehen die Fachkräfte auch in die Kindergärten, auch beraten sie Erzieherinnen und Tagesmütter.

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