AMINA soll Nahverkehr in der Region weiterentwickeln

Mit der Gründung der Aschaffenburg-Miltenberg-Nahverkehrs-GmbH (AMINA) will der Landkreis Miltenberg mit dem Landkreis Aschaffenburg sowie den Städten Aschaffenburg und Alzenau künftig selbst bestimmen, wie es mit dem Öffentlichen Nahverkehr weitergeht. Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag am Dienstag einstimmig, diesen Schritt zu gehen.

Gemeinsam soll das ÖPNV-Angebot in der Region weiterentwickelt werden, führte Jurist Gerald Rosel aus. Der ÖPNV habe sich in den vergangenen 20 Jahren weiterentwickelt. Die Zahl der von den Busunternehmen eigenwirtschaftlich gefahrenen Verkehre habe sich aber reduziert. In der Folge sei die Zahl der gemeinwirtschaftlich – also von den Landkreisen und Städten finanzierten – Verkehre gestiegen. Angesichts des Rhein-Main-Verkehrsverbunds und des Verkehrsverbunds Mainfranken brauche es auch in der Region Bayerischer Untermain einen Aufgabenträgerverbund, so Rosel. Nur auf diese Weise könne man die Interessen der Gebietskörperschaften und die gewünschte strategische Ausrichtung nachhaltiger einbringen, wies er auf geplante Aufgaben von AMINA hin wie die Koordination des Vertriebs, die Presse-, Öffentlichkeits- und Marketingarbeit, die Erstellung von Fahrgastinformationen, die Mitwirkung bei der Nahverkehrsplanung, der Fahrplangestaltung sowie bei der Weiterentwicklung des Liniennetzes und der Erweiterung des Verbundes. Das Stammkapital der Gesellschaft soll sich auf 60.000 Euro belaufen, wovon jeder Gesellschafter 15.000 Euro einbringt. Als Gründungsgeschäftsführer wird Dieter Gerlach, Werkleiter der Stadtwerke Aschaffenburg, fungieren. Er werde den Weg freimachen, sobald ein neuer Geschäftsführer gefunden wurde. Der Gesellschaft soll ein Beirat angegliedert werden, die bisherige ARGE ÖPNV. Wie Rosel weiter sagte, beurteile der Bayerische Kommunale Prüfungsverband den Aufgabenträgerverbund positiv und spreche von einer „sinnvollen und geeigneten“ Lösung. Die Gründung sei mit Wirkung vom 1. Januar 2021 geplant. Der Kreisausschuss stimmte dem Vertragsentwurf einstimmig zu und ermächtigte Landrat Jens Marco Scherf, den Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden zu lassen, die Eintragung in das Handelsregister zu veranlassen, die Stammeinlage von 15.000 Euro einzuzahlen und als Gründungsgeschäftsführer Dieter Gerlach einzusetzen, der in Abstimmung mit den Gründungsgesellschaftern mit der Ausschreibung der Geschäftsführerposition beauftragt wird.
Landrat Jens Marco Scherf informierte den Ausschuss über einen Vorschlag von Aschaffenburgs Landrat Dr. Alexander Legler, das Auf-Achse-Ticket auf alle Werktage auszuweiten. Für Scherf wäre das ein geeigneter Schritt, auf Dauer ein Flat-Rate-Angebot für alle Gelegenheitsfahrer*innen zu schaffen, für die kein Abo in Frage kommt. Nun soll der Geschäftsführer der VAB eine Kalkulation für den Gesamtraum erstellen, um die Kosten zu ermitteln. Das derzeitige Auf-Achse-Ticket hat sich als Erfolgsmodell erwiesen: So wurden bis Jahresende 2019 rund 50.000 solche Tickets verkauft, so dass die Aufgabenträger aufgrund der gestiegenen Fahrgelderlöse keine Mindereinnahmen ausgleichen mussten. Kinder zahlten für das Ticket bislang 3,50 Euro, Erwachsene 5 Euro. Dafür konnten sie einen Tag lang das VAB-Netz nutzen.
Ebenfalls einstimmig erhob der Kreisausschuss Bedenken gegen die Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplans Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010. Diese richten sich gegen die vorgesehene Änderung im Bereich der Fläche Nr. 2-122 im östlichen Bereich. Diese bislang unbeplante Fläche soll nun als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie vorgesehen werden. Da die Stadt Wörth auf einer nahgelegenen Fläche in Kooperation mit der EZV Energie und Service GmbH Windkraftanlagen errichten will, könnte die Ausdehnung des Vorranggebiets auf hessischer Seite die Wörther Planungen betreffen. Auch weist die Stadt Wörth auf das angrenzende Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Odenwald hin. Es sei zu befürchten, dass die hessischen Behörden im weiteren Verfahrensverlauf gegenüber der Stadt Wörth eine unzumutbare Vorbelastung insbesondere des Ortes Haingrund ins Feld führen wird. Das Landratsamt weist deshalb in seiner Stellungnahme auf die Planungsabsichten der Stadt Wörth hin und bittet um Berücksichtigung dieser Absichten. Deshalb hält man auch die Abstimmung aller Planungen über die Landesgrenze hinweg für notwendig.

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