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Coronavirus
Wichtige Neuerungen für Ihr Unternehmen

Liebe Kundinnen und Kunden,

sehr gerne reichen wir Ihnen die nachfolgenden Informationen der Compass Steuerberatungs-GmbH & Co. KG aus Würzburg weiter. Diese sind sehr praxisorientiert und können schnell Liquidität für Ihr Unternehmen schaffen. Wir bedanken uns ausdrücklich bei Frau Dr. Karin Fischer-Böhnlein für die Genehmigung zur Veröffentlichung.

Liebe Mandantinnen und Freiberufler, liebe Unternehmerinnen und Führungskräfte,

heute erhalten Sie die vierte Corona-Rundmail mit wichtigen und aktuellen Punkten. Ich freue mich, wenn Ihnen die eine oder andere Information dienlich ist.

1. Wer darf wann und wie arbeiten?
Auf der Webseite https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/2020_04_21_faq_corona_wirtschaft.pdf
finden Sie die aktuellen Listen der erlaubten Tätigkeiten.

2. Antrag auf Soforthilfe
Viele Unternehmen sind in dieser außergewöhnlichen Zeit von deutlichen Umsatzrückgängen betroffen. Nicht immer liegt in allen Fällen eine "existenzbedrohende Wirtschaftslage bzw. ein Liquiditätsengpass als Folgewirkung der Coronakrise" vor. Haben Sie in Zusammenhang mit einem Antrag auf Soforthilfe diese Erklärung in den vergangenen Wochen abgegeben? Könnten Sie das heute noch mit einem guten Gewissen tun? Ist es doch nicht so schlimm gekommen, wie Sie anfänglich befürchtet haben?
Noch ist juristisch unklar, wie streng leichtfertige Angaben später im Hinblick auf einen möglichen Subventionsbetrug (§ 264 Strafgesetzbuch) überprüft werden. Nach bisherigem Recht wäre der  Straftatbestand mit der Abgabe des Antrags schon vollendet.
Was Sie jetzt noch tun können: Strafminderung ermöglichen durch Rückzug des Antrags und Rückzahlung der Soforthilfe. Gern unterstützen wir Sie bei der Überprüfung.

Leider kommt es auch im Raum Würzburg zu Aktivitäten von Kriminellen, die die bestehende Unsicherheit bei Unternehmen für betrügerische Zwecke auszunutzen versuchen. Bitte stellen Sie den Antrag auf Soforthilfe nur hier: https://www.soforthilfe-corona.bayern/prweb/PRAuth/O2uGLpBPMrTQZeJSUjckRg%28%28*/!STANDARD
und geben Sie Ihre Registrierungsnummer nicht weiter!

Es wird politisch diskutiert, diebayerische Soforthilfe zu erhöhen bzw. zusätzlich zur Soforthilfe des Bundes zu zahlen Dies ist noch nicht Gesetz und die wünschenswerte Umsetzung bleibt abzuwarten.

3. Bietet die Lebensversicherung Ihnen an, die Überschussbeteiligung auszuzahlen?
Das klingt verlockend. Die aktuelle Liquiditätslücke ließe sich rasch schließen. Einige Lebensversicherungen bieten von sich aus an, Ihnen die angesparten Überschussbeteiligungen jetzt direkt auszuzahlen. Ist das wirklich von Vorteil für Sie? Verlieren Sie die hohen Zinsen aus Altverträgen? Der Vorteil läge dann auf Seiten der Lebensversicherungsgesellschaften. Sprechen Sie ein derartiges Angebot mit einem unabhängigen Versicherungsmakler ab. Bei Bedarf nenne ich Ihnen gerne Kontakte.

4. Kurzarbeit auch für Ihre Finanz- und Lohnbuchhalterin?
In Ihrem Betrieb wird die Finanz- und Lohnbuchhaltung von eigenen MitarbeiterInnen erledigt. Zusammen mit den anderen MitarbeiterInnen haben Sie auch diese kaufmännischen Kräfte in Kurzarbeit geschickt? - Wer sorgt für die fristgerechte Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung  und für Stundungsanträge?  Selbst geringerer oder gar kein Umsatz führt kaum zu weniger Arbeit bei der Finanzbuchhalterin. Und wer macht die erforderlichen Berechnungen für die Kurzarbeit? Die Lohnbuchhalterin! Sie hat aktuell eher mehr zu tun als sonst. Damit Ihr Betrieb alle kaufmännischen Pflichten erfüllt und handlungsfähig bleibt,  empfehlen wir, die Finanz- und und Lohnbuchhalterin von der Kurzarbeit weitgehend auszunehmen.
 
Das Kurzarbeitergeld soll zeitlich verlängert und erhöht werden. Die politische Entscheidung ist noch nicht Gesetz und noch nicht auf der Webseite der Arbeitsagentur nachzulesen. 

5. Arbeitsschutzstandard COVID 19
Gleichzeitig wird den Unternehmen noch ein Stück Bürokratie aufgebürdet. Wir alle sollten ein betriebliches Maßnahmenkonzept bzw. einen Coronavirus-Arbeitsschutzstandard vorlegen können. (Natürlich zusätzlich zur psychischen Gefährdungsbeurteilung, die schon seit 2013 eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht für Arbeitgeber ist.) Das Dokument z „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ lässt sich auf der Webseite https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/einheitlicher-arbeitsschutz-gegen-coronavirus.html in mehreren Sprachen herunterladen. In Kürze wird auf der Webseite des BeraterNetzes Würzburg (https://www.beraternetz-mainfranken.de/home/) eine Mustervorlage zur Verfügung stehen.

6. Sofortkredit in Bayern
Hier soll eine wichtige Lücke geschlossen werden: Unternehmen, die mindestens seit 01.01.2019 am Markt sind und bis zu 10 Beschäftigte haben, können für Betriebsmittel und Investitionen einen Kredit bei der Förderbank Bayern (LfA) bis zu 100.000 € beantragen. Die Risikoübernahme liegt 100% beim Freistaat. https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php

7. Kinderbetreuung
Zu den Neuigkeiten in der Notbetreuung für Kinder lesen Sie gerne https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php. Ab Mai 2020 sollen die Kindergartenbeiträge für drei Monate ausgesetzt werden. Das ist jedoch noch kein Gesetz.

8. Künstlerinnen und Kreative
Die Corona-Pandemie hat verheerende Folgen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Selbstständige Künstler erhalten dieselben Rettungsschirme wie alle Unternehmer. Hier wird insbesondere auf den Rundbrief „Liquidität“ (Quelle s.u.) verwiesen. Bayern will ebenso wie Baden--Württemberg Soloselbstständige mit 1.000 € monatlich für den privaten Lebensunterhalt unterstützen. Das ist jedoch noch kein Gesetz. Der Zugang zur Grundsicherung für Lebenshaltungskosten und Wohnung wurde formal vereinfacht. Der Antrag kann formlos beim zuständigen Jobcenter gestellt werden.
https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung?pk_vid=9f3022799ed08ba315875339651931b6

Künstlerinnen können ihr geringes Einkommen der Künstlersozialkasse melden, um die Beiträge herabzusetzen. Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten können zudem individuelle Stundungen gewährt werden. https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html

Wir bleiben für Sie am Ball, beobachten die neuesten Entwicklungen und unterstützen Sie gerne.
Neben Möglichkeiten durch Videokonferenzen ist ab und zu das direkte Gespräch
von Vorteil. Ein Termin in der Kanzlei darf nach wie vor wahrgenommen werden. Vorsichtsmaßnahmen sind für uns selbstverständlich. Denn die Fürsorge für unsere Kunden und Teammitglieder hat oberste Priorität. 

Bleiben Sie und Ihr Unternehmen gesund und gelassen

Ihre
Karin Fischer-Böhnlein

COMPASS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co.KG
Rottendorfer Str. 7a
97072 Würzburg
Telefon: 0931-2704900
E-Mail: kanzlei@COMPASS-steuerberatung.com
Homepage: www.compass-steuerberatung.com

P.S. Senden Sie diese Informationen gerne weiter an Bekannte und Freunde, wenn Sie den Eindruck haben, sie könnten für diese relevant sein. Alle Rundbriefe finden sich auch auf den Webseiten  https://www.beraternetz-mainfranken.de/home/ und https://www.compass-steuerberatung.com/startseite

Autor:

meine-news.de Redaktion aus Miltenberg

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