PRESSEINFORMATION von Haus & Grund Bayern
Balkonbepflanzung in Mietobjekten
Gerade im Sommer greifen viele Mieter gerne zu Blumen und Pflanzen, um ihre Balkone zu verschönern. Grundsätzlich ist das erfreulich – doch Eigentümer sollten bestimmte Regeln im Blick behalten und ihre Mieter frühzeitig informieren, rät Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Blumenkästen an der Außenseite von Balkonen oder Fensterbänken sind genehmigungspflichtig. Hintergrund sind Sicherheitsbedenken sowie der Schutz des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes. Eigentümer...