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Was ist am 1. Mai erlaubt?
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- Zum Mai gehört traditionsgemäß die Maibaum-Aufstellung und -Präsentation. Heuer gestaltet sich dieser beliebte Brauch in Zeiten von Corona etwas anders: zwar müssen die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes nicht zwangsläufig auf einen Maibaum verzichten. Aber: Nicht wie üblich ist es Vereinen und freiwiligen Helfern 2020 erlaubt, den Baum aufzustellen, sondern Privatfirmen oder kommunale Beauftragte können dieses Aufgabe übernehmen. Unser Bild entstand 2018 in MIltenberg.
- hochgeladen von Roland Schönmüller
Informationen und Impressionen zum Ersten Mai 2020:
Erlaubt:
- Versammlungen an einem festen Ort und nur eine örtliche Versammlung pro Tag zu einem Thema mit Teilnehmer-Mindestabstand von 1,5 Metern bis 50 Personen ab 4. Mai 2020.
- Entscheidungen über eine Erste Mai-Demonstration treffen Behörden vor Ort.
- Eine Maibaum-Aufstellung kann erfolgen über Privatfirmen oder kommunale Mitarbeiter ohne Zuschauer.
- Maiwanderungen in die nähere Umgebung - nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes oder nur mit einer weiteren Person.
- Aufenthalt in Parks oder an Seen alleine oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes mit Mindestabstand (ab 1,5 Meter).
Verboten:
Nicht erlaubt sind:
- Maifeste,
- Wanderungen mit zwei oder mehreren Familien,
- größere Ausflüge,
- Spritztouren mit dem Auto oder dem Motorrad,
- Fahrten mit dem Motorboot.
Maskenpflicht:
Mund-Nasen-Schutz-Masken müssen getragen werden:
- in öffentlichen Verkehrsmitteln ab sechs Jahren,
- in Tankstellen,
- in geöffneten Geschäften.
Änderungen vorbehalten!
Weitere Bilder und Hinweise folgen!
Autor:Roland Schönmüller aus Miltenberg |
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