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Vom Mindestlohn bis zum Führerschein: Was sich 2024 in Deutschland alles ändert.

Das Jahr 2024 hält für die Menschen in Deutschland viele Änderungen bereit. Die ersten Neuerungen greifen bereits ab Januar.
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  • hochgeladen von Roland Schönmüller

Im neuen Jahr 2024 wird für Verbraucher & Co. vieles anders.

Das Jahr 2024 hält für die Menschen in Deutschland viele Änderungen bereit. Die ersten Neuerungen greifen bereits ab Januar.

Neues Jahr – neue Gesetze? Oftmals kommen mit dem Jahreswechsel viele neue Regeln, Richtlinien und Änderungen auf die Menschen in Deutschland zu. Das kann mitunter verwirrend sein – zumal oftmals nahezu alle Lebensbereiche von Neuerungen betroffen sind.

Egal, ob beim Einkaufen, Wohnen, Autofahren oder auch bei bürokratischen Angelegenheiten, wie zum Beispiel dem Antrag eines Personalausweises: Auch im Jahr 2024 muss wieder mit vielen Änderungen gerechnet werden.

Hier ein Überblick, was im neuen Jahr auf uns - beispielsweise als Verbraucher - zukommt.

Einkauf-Änderung ab 2024: Pfand ab Januar auch für Milchprodukte Pflicht

Besonders beim Einkaufen müssen Verbraucher im neuen Jahr mit einigen Umstellungen rechnen. Los geht es bereits ab dem 1. Januar 2024.

Dann müssen Kunden nämlich für Milchprodukte tiefer in die Tasche greifen. Der Grund dafür ist recht einfach – und im Sinne der Nachhaltigkeit: Laut einer neuen Verordnung wird das Pfandsystem weiter ausgedehnt.

Das heißt konkret: Für Milchprodukte, die in Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen verkauft werden, gibt es dann einen Pfand-Zuschlag von 25 Cent.

Pfand auf Milch

Bislang waren Milch und Milchmischgetränke von der Pfandpflicht ausgenommen. Ab Januar erlischt dieses Privileg – zumindest, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden.

„Tethered Caps“ sollen ab 2024 für mehr Nachhaltigkeit sorgen

Auch im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine neue Verordnung der EU – und auch sie betrifft die Einweg-Getränkeverpackungen.

Hier sind nämlich ab Juli 2024 die sogenannten „Tethered Caps“ (deutsch: nicht ablösbare Flaschendeckel) bei allen Produkten Pflicht.

Manch einer kennt sie womöglich schon von einigen bekannten Getränkemarken: Der Deckel ist dort fest mit der Flasche verbunden. Durch die Regelung sollen in Zukunft weniger Plastikdeckel in der Natur landen.

Discounter werfen Produkte aus dem Sortiment

Bei einigen Lebensmittelhändlern werden die Änderungen für 2024 sogar noch konkreter: Zwei Discounter-Marktführer zum Beispiel werfen einige Produkte aus dem Sortiment.

Kunden können so ab Anfang des Jahres nur noch Frischmilch- und Laktose freie Milch-Eigenmarken mit den Haltungsformen 3 und 4 zu kaufen.

Im Verlaufe des Jahres soll zudem die Umstellung der haltbaren Milch und somit des gesamten Sortiments an Trinkmilch auf die höhere Haltungsstufe 3 erfolgen.

Änderungen ab 2024 für Autofahrer: Teurere Spritpreise – weniger „Umweltprämie“

Mit dem Jahreswechsel gibt es zudem auch einige Veränderungen im Straßenverkehr. Konkret betroffen sind vor allem Autofahrer. Bereits im Januar geht es mit den ersten Umstellungen los: Denn ab Neujahr gibt es beim Privatkauf kleinerer E-Autos nur noch 3.000 statt 4.500 Euro „Umweltprämie“.

Gleichzeitig klettert auch die CO₂-Steuer auf die nächste Stufe. Die Steuer steigt dann von 30 auf 40 Euro pro Tonne CO₂ an – heißt konkret: Benzin und Diesel werden wohl auch im neuen Jahr weiterhin deutlich im Preis zulegen.

E-Auto-Förderung

Die Richtlinien für die E-Auto-Förderung werden 2024 strenger: Gefördert wird der Kauf von Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 Euro. Maximal ist eine Förderung des Bundes von 3.000 Euro möglich.

Bei Firmenwagen wiederum profitieren Mitarbeiter von höheren Grenzen bei den Anschaffungskosten. Durften E-Dienstwagen bisher maximal 60.000 Euro kosten, sind ab Januar bis zu 70.000 Euro Bruttolistenpreis erlaubt, um die steuerliche Förderung im Vergleich zu Verbrennern nutzen zu können. Bei Elektro-Dienstwagen schlägt die Firma nur 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises auf Ihr Gehalt auf, bei Verbrennern ist es 1 Prozent vom gesamten Listenpreis.

Neuerung bei Kfz-Zulassung ab 2024: Blackbox im Auto wird zur Pflicht

Mitte des Jahres, ab dem 7. Juli 2024, tritt zudem eine neue Regelung in Kraft, die alle neu zugelassenen Fahrzeuge betrifft: Laut einer neuen EU-Verordnung ist dann die Blackbox im Auto Pflicht. Diese zeichnet Daten auf, um im Fall der Fälle den Unfall besser rekonstruieren zu können.

Änderungen ab 2024 beim Personalausweis und Reisepass

Und auch weitere, wichtige Dokumente sind im Jahr 2024 von einer Änderung betroffen: Bei Reisepass und Ausweis gibt es eine Neuerung, die wirklich jeden betrifft. Zumindest jeden, der ab November 2024 eines der sogenannten „hoheitlichen Dokumente“ neu beantragt: Ab dem 1. November 2024 wird es den Herstellern dieser Dokumente erlaubt sein, diese direkt an die Meldeanschrift der antragstellenden Person zu senden. Der Besuch bei einer Behörde fällt somit weg.

Mehr Geld ab 2024: Das ändert sich für Minijobber und Rentner

Für bestimmte Personengruppen sind es erfreuliche Nachrichten: Ab 2024 gibt es mehr Geld und es wird ab 2024 der Mindestlohn angepasst. Dieser steigt ab dem 1. Januar um 42 Cent auf zwölf Euro und 41 Cent brutto pro Stunde.

Parallel steigt auch die monatliche Entgeltgrenze für Minijobs von 520 Euro pro Monat auf 538 Euro pro Monat. Auch Rentner können sich freuen: Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sollen ab 2024 mehr Geld erhalten. Wie viel das ist, hängt jedoch vom Renteneintritt ab.

Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege steigt – auch Mindestvergütung für Azubis

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.

Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

Erhöhung um fünf Prozent: Pflegegeld steigt – Pflegekasse erhöht Zuschläge

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht – je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht.

Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

Bürgergeld steigt bis 1. Januar 2024 – Millionen Bürger betroffen

Bis zum 1. Januar erhalten mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen.

Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Änderungen ab 2024 geplant: Niedrigere Einkommensgrenze für Elterngeld

Auch auf viele Eltern kommt ab 2024 wohl eine Gesetzesneuerung zu. Denn ab Januar soll Einkommensgrenze, die den Anspruch auf Elterngeld regelt, drastisch gesenkt werden. Bisher konnten Eltern mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von bis zu 300.000 Euro und Alleinerziehende mit bis zu 250.000 Euro Elterngeld beantragen. Das könnte sich bald ändern.

Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200 000 Euro haben.

Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 150 000 Euro liegen. Die Pläne sind wegen der Verzögerungen beim Bundeshaushalt aber noch nicht endgültig beschlossen. Sie sollen nur für Eltern gelten, deren Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren wird.

Mieten und Wohnen: Bundesregierung hat neue Gesetze für 2024 beschlossen

Über das Gebäude- Energiegesetz beziehungsweise das sogenannte „Heizungsgesetz“ wurde heftig gestritten – ab 2024 soll es in Kraft treten. Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.

Während beim Einbau von Heizungen ab 2024 einige Hürden auf Verbraucher zukommen können, sollen es bei der Anbringung von sogenannten Balkonkraftwerken weniger werden.

Mit diesen wird über Sonnenenergie Strom produziert. Die Bundesregierung hat dazu nun entsprechende Gesetzesänderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht beschlossen. Der Bundestag muss nur noch zustimmen.

Was ändert sich 2024 an Steuern?

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2024 für Ledige auf 11 604 Euro. Verheirateten stehen 23 208 Euro zu. Der Grundfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem das Einkommen Lediger oder gemeinsam veranlagter Ehepartner steuerfrei bleibt. Dieses Existenzminimum wird also steuerlich nicht angetastet.

Arbeitsmittel

Gegenstände, die Sie beruflich nutzen, können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Ab Januar ist das auch bei teureren Arbeitsmitteln schneller möglich. Kosten Smartphone, Schreibtisch, Bürostuhl und Co. nicht mehr als 1.000 Euro netto oder 1.190 Euro inklusive Mehrwertsteuer, können Sie sie direkt auf einen Schlag in der Steuererklärung angeben. Vorher lag die Grenze bei 800 Euro netto.

Steuererklärungsfristen auch für 2023 verlängert

Für steuerlich nicht beratene Steuerzahler endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 am 2. September 2024. Die Frist bei steuerlich beratenen (z. B. durch Steuerberater) Personen endet am 2. Juni 2025.

Neue Regeln für den Führerschein

Aktuell laufen die Verhandlungen über neue Richtlinien zum Führerschein. Hier stehen verschiedene Vorschläge zur Debatte, darunter Gewichtsbegrenzungen für die Fahrzeuge von Fahranfängern und mehr Untersuchungen für ältere Autofahrer. Beschlossen ist jedoch noch nichts, möglicherweise soll aber bis Ende 2023 ein Beschluss gefasst werden.

E-Rezept

Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.
Mehrwertsteuer

In der Gastronomie
gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt der vorübergehend eingeführten 7 Prozent. Essengehen könnte also teurer werden.


Kinderreisepass

Für 13 Euro gab es bisher einen Reisepass für Kinder unter zwölf Jahren. Damit ist ab Januar Schluss. Das Dokument soll durch einen elektronischen Reisepass ersetzt werden, der länger gültig ist und auch weltweit gilt. Der kostet dann allerdings auch mehr: 37,50 Euro.

Bahncard

Wer wollte, konnte seine Bahncard bisher auch als Kreditkarte benutzen. Ab Januar 2024 funktioniert das allerdings nicht mehr. Lediglich die bis dahin gesammelten Punkte können Sie noch bis Ende 2024 einlösen.

rsc

Nachtrag (19.12.2023)

Wegfall E-Auto-Förderung

Bereits zum 18. Dezember gab es eine einschneidende Änderung mit dem Wegfall der Förderung für E-Autos. Benzin und Diesel werden wohl auch im neuen Jahr weiterhin deutlich im Preis zulegen. Im neuen Jahr klettert die CO₂-Steuer auf die nächste Stufe und steigt dann von 30 auf 40 Euro pro Tonne CO₂ an.

Neu eingefügt:

Mieten und Wohnen: Neue Gesetze für 2024

Über das Gebäude-Energiegesetz (GEG) wurde heftig gestritten – ab 2024 soll es in Kraft treten. Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein. In Bestandsbauten ist kein Heizungsersatz vorgeschrieben, sofern die bestehende Anlage noch funktioniert bzw. reparaturfähig ist.

Alle Angaben simd ohne Gewähr. Wir weisen darauf hin, dass die Informationen dem Stand zum Redaktionsschluss entsprechen.Kurzfristige gesetzliche Änderungen sind eventuell nicht berücksichtigt.

Autor:

Roland Schönmüller aus Miltenberg

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