Bildergalerie und Essay
Was ändert sich 2023?

Wie wird das neue Jahr werden? Was ändert sich?
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Frohe Nachrichten für 2023!

Im neuen Jahr gibt es wichtige Veränderungen, Vorschriften und Verordnungen.

Sie bringen in der derzeitigen vielfachen Krise deutliche Entlastungen für Bürger und Unternehmen, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Steuerzahler und Pendler, Eltern und Senioren.

Hier ein Überblick von A bis Z!

Eine Abschreibung von Wohngebäuden wurde optimiert: der lineare AfA-Satz steigt zum Jahresanfang von zwei auf drei Prozent.

Ein Jahrespauschale in Höhe von 1.260 Euro kann beim häuslichen Arbeitszimmer geltend gemacht werden: individuelle Aufwendungen müssen ab 2023 nicht mehr nachgewiesen werden.

Positives gibt es zur Altersvorsorge zu berichten: Die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorge-Aufwendungen erhöhen sich im neuen Jahr um vier Prozentpunkte: eine langfristige Doppelbesteuerung von Rentnern kann dadurch vermieden werden. Der Grundrenten -Zuschlag soll rückwirkend zum 1.1.2021 steuerfrei gestellt werden.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht sich bei den Werbungskosten auf 1.230 Euro.

Größerer Ausbildungsfreibetrag: 1.200 Euro je Kalenderjahr gibt es jetzt für volljährige, in Berufsausbildung befindliche und auswärtig untergebrachte Kinder.

Einen höheren Mindestlohn erhalten Auszubildende im Handwerk mit Aufschlägen je nach Ausbildungsjahr.

502 Euro im Monat beträgt das sogenannte Bürgergeld ab 1. Januar 2023 für alleinstehende Erwachsene. Es ersetzt das bisherige Sozial- und Arbeitslosengeld.

Die CO2-Preiserhöhung wurde im Brennstoff-Emissionshandel um fünf Euro pro Tonne um ein Jahr verschoben.

Mehr Geld erhalten alle Azubis und Arbeiter im Dachdecker-Handwerk im Bereich Löhne und Gehälter. Zwei Inflations-Prämien folgen.

Das vielversprechende, umweltfreundliche „Deutschland-Ticket“ ist wohl ab April 2023 für monatlich 49 Euro zu haben.

Zu Vereinfachung dient zum Jahresstart die verpflichtende Einführung eines elektronischen Kostenvoranschlags in der Augenoptik und die Abrufung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung von Beschäftigten durch die Arbeitgeber über die Krankenkassen.

Im Elektrohandwerk steigt der Mindestlohn jetzt auf 13, 40 Euro.

Die E-Auto-Förderung
berücksichtigt ab sofort den Umweltbonus: Ab Januar 2023 gibt es einen Zuschuss bis zu 4.000 Euro für neue batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge.

Spätestens ab 19. Januar 2023 ist nur noch der neue, fälschungssichere EU-Führerschein im EC-Karten-Format gültig. Adé heißt es für den grauen oder pinkfarbenen Führerschein der zwischen 1959 und 1964 geborenen Fahrerinnen und Fahrern.

Entlastungsbeträge und garantierte Vertragspreise gibt es durch die im Dezember 2022 beschlossene Gas- und Wärmepreisbremse für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen, Pflegeeinrichtungen sowie Forschungs- du Bildungseinrichtungen. Eine Preisdeckelung gilt für Großverbraucher.

In der Gastronomie wurde die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen auf sieben Prozent verlängert.

Die Homeoffice-Pauschale wurde zum Jahresbeginn auf sechs Euro pro Tag angehoben und kann für 210 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden.

Kindergeld-Erhöhung:
Einheitlich beträgt das Kindergeld jetzt 250 Euro. Das ist eine massive Kindergeld-Erhöhung, die größte in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Erhöhung des Kindergeldes kommt vor allem den einkommensschwachen Familien zugute, die keine Einkommensteuer zahlen. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wurde im neuen Jahr erhöht.

Kurzarbeitergeld gibt es weiterhin, auch für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Der Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) bleibt anrechnungsfrei.

Zum 1. Januar 2023 wurde die Midijob-Grenze noch einmal deutlich um 400 Euro angehoben. Sie liegt jetzt bei 2.000 Euro. Bis zu diesem Betrag brauchen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht den vollen Sozialbeitrag zu zahlen.

Mehrweg-Pflicht: Cafés und Restaurants müssen sofort immer auch Mehrweg-Behälter für Getränke und Speisen zum Mitnehmen anbieten. Das sind im Handwerk ebenso Bäcker, Konditoren und Fleischer, die solche Produkte in ihren Imbissen oder Cafés anbieten.

Der Ausbau der Photovoltaik soll 2023 seitens der Bundesregierung vorangebracht und weiterhin gefördert werden. Eine Neuregelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Sie betrifft Neu- und Bestandsanlagen. Verbesserungen und Vereinfachungen sind bei der Neufassung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz sind für Erzeuger geplant.

Rentner aufgepasst: Abgeschafft wurde die Hinzuverdienstgrenze ab 1.Janur 2023 bei vorgezogenen Altersrenten. Diese Maßnahme soll insbesondere gegen den Arbeits- und Fachkräftemangel helfen. Bei Rentnerinnen und Rentnern, die Regelaltersgrenze erreicht haben, erfolgt keine Änderung. Sie dürfen ohnehin unbegrenzt hinzuverdienen.

Sparer-Pauschbetrag. Zur Förderung der privaten Vorsorge dient auch die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner.

Steuer-ID: Im neuen Jahr gibt es einen neuen Auszahlungsweg für staatliche Hilfen durch die individuelle Steuer-ID. Diese Neuerung soll die Zahlung von Nothilfen und Klimageldern erleichtern.

Vom Bund erhalten 2023 einen einmaligen Heizkosten-Zuschuss in Höhe von 200 Euro Fachschüler und Studierende, die nicht mehr zu Hause wohnen.

Vom 1. März 2023 bis 30 April 2024 soll die Strompreisbremse gelten.
Rückwirkend gibt es für Januar und Februar 2023 angerechnete Entlastungsbeiträge.
So sollen die die gestiegenen Strompreise bei Haushalten und Unternehmen abgefedert werden.

Tierhaltung. Ein neues Gesetz verpflichtet Tierhalter dazu, die Lebensmittel tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen. Fleischer müssen ihre Ware ausschildern, vorerst aber nur Schweinefleisch. Geplant ist die Angabe der fünf Haltungsformen: Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland sowie Bio.

TÜV-Plakette: Zur Hauptuntersuchung (HU) muss im Jahr 2023, wer eine rosafarbene TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen hat.

Verjährung von Urlaub: In Deutschland verjähren Urlaubsansprüche nach drei Jahren. Aber die Verjährungsfrist startet erst dann, wenn der Chef die Betroffenen darauf hinweist. Vergisst er das, bleibt der Urlaub erhalten – so eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2022.

Die Wohngeld-Zahlung wurde reformiert: ab 2023 entlastet die Bundesregierung rund zwei Millionen Haushalte. Das Wohngeld steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Monat monatlich.

Eine Zusammenveranlagung der Ehepartner ist ab 2023 möglich. Das begrüßt der Deutsche Steuerberaterverband. Die ehegattenübergreifende Neuregelung
erfasst Gewinne und Verluste aus Kapitalerträgen und gleicht sie aus.

Weitere Infos und Fotos folgen!

Autor:

Roland Schönmüller aus Miltenberg

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