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2020 / 21: Silvester und Neujahr im Corona- Lockdown

Zum Jahreswechsel 2020 /21 wird es keine großen Partys, keine lauten Böller und keine fulminanten Feuerwerke geben!

Beachten Sie bitte die aktuellen Corona-Regeln, die auch an Silvester in Bayern gelten!
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  • Zum Jahreswechsel 2020 /21 wird es keine großen Partys, keine lauten Böller und keine fulminanten Feuerwerke geben!

    Beachten Sie bitte die aktuellen Corona-Regeln, die auch an Silvester in Bayern gelten!
  • hochgeladen von Roland Schönmüller

Die Gestaltung des Jahreswechsels wird diesmal ganz anders sein!
Corona-Regeln an Silvester: Was darf man in Bayern - und was nicht?

Landkreis Miltenberg. Wir befinden uns zur Zeit im zweiten Corona- Lockdown. Der Jahreswechsel 2020/21 in Bayern fällt mitten in diese Verbots-Schiene.

Viele verschärften Regeln gelten vorerst bis Mitte Januar - und zuvor auch schon an Silvester.

Nun fragen sich viele Bürger: Was ist an Silvester überhaupt noch erlaubt? Wie können wir den Jahreswechsel feiern, ohne dass uns Bussgelder drohen?

Tatsache ist erst einmal, dass sich Bayern bis voraussichtlich bis zum 10.01.2021 im harten Lockdown befindet.

Für den Zeitraum ab dem 27. Dezember 2020 - und damit ausdrücklich auch für Silvester und Neujahr - wird es keine Sonderregelungen geben!

Was sind Ausgangsbeschränkungen und bedeutet „Ausgangssperre“?

  • Nur aus triftigem Grund darf die eigene Wohnung verlassen werden.
  • Im Freien gilt ein Alkoholverbot.
  • Verboten ist der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester.

Corona-Regeln an Silvester 2020

  • Während es an Weihnachten noch ein paar Lockerungen gab, müssen die Menschen in Franken und Bayern zum Jahreswechsel auf größere Feiern komplett verzichten.
  • An Silvester und Neujahr gibt es also ein vollständiges Verbot von Versammlungen und Ansammlungen.
  • Weiterhin ist der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester verboten.
  • Das Abbrennen und Mitführen von Pyrotechnik ist an Silvester und Neujahr auf von den Kommunen festzulegenden publikumsträchtigen Plätzen ebenfalls verboten.

Doch mit wem darf man den Jahreswechsel verbringen?

Wegen der verschärften Maßnahmen zum Lockdown in Bayern ist es lediglich erlaubt, sich mit einem weiteren Hausstand an Silvester zu treffen.

Dabei darf auf keinen Fall die Gesamtzahl von fünf Personen überschritten werden.

Kinder unter 14 Jahren werden hierbei aber nicht mitgezählt.

Außerdem herrscht bayernweit ein Alkoholverbot im Freien.

Das heißt, dass der Konsum von Alkohol in Innenstädten und sonstigen Orten unter freiem Himmel untersagt ist.

Das Alkoholverbot besagt, dass der "Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum grundsätzlich untersagt" ist.

Darf man also zum Jahreswechsel nicht mal vor die Tür gehen, um aufs neue Jahr anzustoßen?

Auf Nachfrage beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erklärte ein Ministeriumssprecher, dass das Alkoholverbot für den eigenen Garten, also das eigene Grundstück, nicht gilt.

Es ist also durchaus erlaubt, draußen im Freien anzustoßen, solange man die eigenen Grundstücksgrenzen nicht überschreitet.

Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr - das gilt auch an Silvester!

Ebenso gilt bayernweit eine erweiterte Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Mit einem weiteren Hausstand zu feiern ist demnach unter oben genannten Voraussetzungen erlaubt

Aber: Das Heimgehen oder Heimfahren zwischen 21 und 5 Uhr ist jedoch verboten.

Sollte jemand also bei einem befreundeten Hausstand Silvester verbringen, muss er entweder dort übernachten (sofern der Abstand eingehalten werden kann) oder bis 21 Uhr wieder bei sich zuhause angekommen sein.

Während der nächtlichen Ausgangssperre ist es nur erlaubt, die Wohnung aus "triftigen Gründen" zu verlassen.

Ausgangsbeschränkung: Wann Sie das Haus nach 21 Uhr verlassen dürfen
:

  • Ausübung beruflicher /dienstlichee Tätigkeiten
  • Medizinische und veterinärmedizinische Notfälle
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Begleitung von unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjährigen
  • Begleitung Sterbender
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren
  • Ähnliche gewichtige und unabweisbare Gründe


Schärfere Kontrollen: An Silvester mehr Polizeipräsenz in Bayern

Aus wohl verständlichen Gründen ist zum Jahreswechsel in ganz Bayern mit einer erhöhten Polizeipräsenz zu rechnen.

Die Polizei bereitet sich auch auf einen Jahreswechsel mit besonderen Herausforderungen vor.

Die Polizei hofft, dass es in den eher ländlichen Regionen keine zu großen Silvesterfeiern geben wird.

Wenn Bürger die Polizei rufen, weil in der Nachbarschaft zu groß gefeiert werde, müsse eine Streife losgeschickt werden - betonte ein Polizeisprecher.

Ein Ende der Pandemie ist derzeit noch nicht absehbar.

Allerdings setzen viele Menschen aus der Bevölkerung und der Politik ihre Hoffnung auf den Corona-Impfstoff von Biontech und Pfizer.

Die Corona - Impfungen in Deutschland haben an Weihnachten bereits begonnen.

“Rund 70 Prozent der Bevölkerung müssen sich impfen lassen, damit die Pandemie endet“ - erläutert ein Fachmann.

FAZIT:

Silvester im Corona-Jahr 2020 wird also anders aussehen als gewohnt.

In Bayern gibt es zu Silvester und Neujahr keine Ausnahmen der strengen Corona-Regeln und Kontaktbeschränkungen während des harten Lockdowns.

Zudem gilt eine strikte Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr sowie ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit.

FOTOS SIND AKTUELL ODER ARCHIV-AUFNAHMEN - WEITERE BILDER UND INFORMATIONEN FOLGEN!

Autor:

Roland Schönmüller aus Miltenberg

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